bearbeitet: 18.11.2020     

Wegen einiger Kritiken zu meiner Verfahrensweise mit der deutschen Rechtschreibreform stelle ich in nachfolgendem Beitrag die Gründe dar, die zu meiner Haltung geführt haben. Der Leser kann meine Meinung befürworten oder ablehnen, Veränderungen können jedoch nur eintreten, wenn bessere als die hier dargelegten Argumente benannt oder meine Ausführungen widerlegt werden können.



Einige Bemerkungen
zu meiner persönlichen Verfahrensweise mit der sogenannten Rechtschreibreform

Die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Gang gesetzte Reform der Rechtschreibung der deutschen Sprache - Rechtschreibreform - ist ein Projekt, mit dem die demokratischen Grundprinzipien des Staatsgefüges der Bundesrepublik Deutschland, festgeschrieben in seinem Grundgesetz, ausgehebelt und mißachtet wurden. Ganz ähnlich wird mit dem Genderdeutsch vorgegangen, das die Initiatoren auf ihren Kenntnisdefiziten grammatischer Spracheigenheiten des Deutschen aufbauen. Angetrieben wurde die sogenannte Reform durch Medienkonzerne, die mit der Durchführung einer solchen Aktion große Profite erzielen konnten.

Es kann nicht übersehen werden, daß die Bezeichnung Rechtschreibreform irreführend ist, denn außer orthographischen Änderungen wurden auch die Regeln der deutschen Grammatik geändert. Der vorliegende Beitrag soll einige dieser Zusammenhänge zeigen.

Ich verwende diese sogenannte Rechtschreibreform nicht. In allen meinen Texten und schriftlichen Äußerungen verwende ich die deutsche Rechtschreibung, die in der Dudenausgabe, 18. Auflage, 1977, Bibliographisches Institut Leipzig, vorliegt. Gewiß ist dies nicht der neueste wissenschaftliche Stand, jedoch ist diese Rechtschreibung besser als das Debakel der Rechtschreibreform. Das Genderdeutsch findet in meinen Texten keine Berücksichtigung. Das betrifft alle von mir verfaßten Veröffentlichungen, meine Bücher sowie alle Beiträge auf meinem Internetportal. Mit dieser Vorgehensweise handle ich im Einklang mit den demokratischen Prinzipien, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20, Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht*), festgeschrieben sind. Die Betreiber der Reform ordnen mich deshalb den "ewig Gestrigen" zu, die angeblich nicht wahrhaben wollen, daß eine Sprache sich entwickelt und verändert - eine leere, inhaltlose Anschuldigung, für die ich kein Erfordernis einer Kommentierung erkenne. Der breite Volkszorn gegen das Vorhaben wurde wegen fehlender Sachargumente allzuoft mit dem banalen Spruch "es gibt Wichtigeres" niederzuhalten versucht.

Die deutsche Sprache ist zusammen mit ihrer Schriftsprache eines der wichtigsten Kulturgüter des deutschen Volkes, das seine nationale Identität manifestiert. Niemand hat das Recht, auf dem Wege von Verwaltungsakten ohne die Einbeziehung der Bevölkerung die Sprache willkürlichen Veränderungen zu unterwerfen. Politische Bestrebungen zu solchen Veränderungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit sind antidemokratische Vorgänge, die im Sinne des Absatzes (2), Artikel 20 GG,*) nicht vertretbar sind. So ordnet sich die sogenannte Rechtschreibreform, die in geheimen Sitzungen der Rechtschreibkommission, später des Rates für deutsche Rechtschreibung, ausgearbeitet und vorangetrieben wurde, als demokratisch nicht legitimierter Verwaltungsvorgang ein. Es gibt keine staatliche oder andere gesellschaftliche Einrichtung, die zur Veränderung historisch gewachsener Normen der deutschen Orthographie und Grammatik autorisiert ist. Deshalb sind auch Formulierungen, wie "das Erlassen" der Reform oder ihre "Inkraftsetzung" unzulässiges Vokabular ohne rechtliche Verbindlichkeit. Noch heute wird verschiedentlich von "amtlicher Zulässigkeit" verschiedener Schreibungen geredet, womit für die Sprache die Rechtmäßigkeit einer staatlichen Regulierungspflicht suggeriert werden soll. Es gibt zu viele nichtberufene, selbsternannte Kräfte, die sich anmaßen, nach eigenem Gutdünken über die Richtigkeit von Schreibweisen und grammatischen Regeln, über modernes oder veraltetes Wortgut oder über Normen des Sprechens zu befinden, Kräfte also, die meinen, sich als Entwickler und Gestalter der deutschen Sprache installieren zu können. Das Ergebnis all dieser Aktionen ist allgemein sichtbar geworden: Das Regelwerk der deutschen Orthographie und Grammatik ist als Gesamtkomplex abgeschafft und durch ein anderes, in fast allen Teilen unbrauchbares ersetzt worden.

Zum Zeitpunkt der ersten Proklamierungsversuche der Rechtschreibreform am Ende des vergangenen Jahrhunderts waren mehr als 90% der Bevölkerung gegen die Einführung solcher erzwungener Veränderungen, mit der die deutsche Sprache verunstaltet werden sollte. Dies gründete sich nicht nur auf die demokratiewidrige Verfahrensweise zu ihrer Durchsetzung, sondern wesentlich auch auf die unqualifizierten und widersinnigen Veränderungsabsichten, mit denen in der Zukunft für die deutsche Sprache nachhaltige Beschädigungen durch völlig nutzlose, willkürliche Änderungen von Schreibweisen herbeigeführt werden, die für die Schriftsprache keinerlei Verbesserungen oder Vorteile haben. International wird die Reform ein Sinken des Zuspruchs zum Erlernen der deutschen Sprache als Fremdsprache auslösen. Es gibt dazu viele Hundert Veröffentlichungen bedeutender Wissenschaftler und Kulturschaffender mit nachprüfbaren Beweisen für diese Aussagen.

Ein zweiter Zweig untauglicher Sprachveränderungen ist das politisch inszenierte Genderdeutsch mit seinen zahllosen Beschädigungen der Sprache, das von der Politik halsstarrig unter dem untauglichen Slogan der "politischen Korrektheit der Sprache" entgegen der allgemeinen Volksmeinung aufrechterhalten wird. Die sogenannten geschlechterneutralen Formulierungen oder die permanente Doppelnennung männlicher und weiblicher Formen, die aus der nicht zutreffenden Gleichsetzung des grammatischen Genus eines Begriffes mit dem biologischen Geschlecht des Begriffsträgers resultieren, führen zu sinnleeren, lästigen Aufblähungen der Sprache, deren Ästhetik und auch deren Verständlichkeit damit verlorengeht.

In der gesamten Ausführung all dieser zwangsweisen Sprachveränderungen war in allen Phasen die Meinung des Volkes ignoriert und ausgeblendet worden.

Die Mißbildungen im Gesamtumfang der Rechtschreibreform hatten nachfolgend wegen des massiven Protestes von Wissenschaftlern und Kulturschaffenden zu vielen Nacharbeiten, Korrekturen und Änderungen an den Reformierungsabsichten geführt, ohne dabei die Mißleistung im Grundsatz beseitigen zu können. Letztendlich wurde die Reform in ihrer "Endfassung" am 1. August 2006 ohne demokratische Legitimation dem Volk gegen dessen mehrheitliche Ablehnung per Verwaltungsakt aufgezwungen. Damit war eine Spaltung des Volkes herbeigeführt worden, denn die Zwangseinführung war nur für staatliche Institutionen verbindlich möglich. Für alle anderen Bevölkerungsbereiche war sie nicht durchsetzbar.

Ein bezeichnender demokratiewidriger Vorgang wurde am 17. September 1999 ausgeführt, indem der der Landtag Schleswig-Holsteins den Volksentscheid vom 27. September 1998 kassierte, in dem die Bevölkerung des Bundeslandes mit großer Mehrheit gegen die Einführung der Reform votiert hatte. Diese Aktion war offen gegen den Absatz (2), Artikel 20 GG*) gerichtet.

Auch gegenwärtig wird die Reform noch mehrheitlich durch das Volk abgelehnt. Das mäßige Absinken der Zahl aktiver Reformgegner ist dabei nicht mit einer zunehmendem Akzeptanz der Reform erklärbar, vielmehr ist es der Hartnäckigkeit der demokratiefeindlichen Politik ihrer Einführung geschuldet, die viele Reformgegner in die Resignation geführt hat.

Sowohl dieser Gesamtablauf der Installierung als auch die völlige inhaltliche Fehlleistung der Reform haben mich bestärkt, ihre Anwendung abzulehnen und damit von meinem grundgesetzkonformen Widerstandsrecht Gebrauch zu machen, weil andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dr. Manfred Pohl


*) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20
Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.