bearbeitet: 09.10.2004     

Die Inkompetenz der Ministerpräsidenten
der deutschen Bundesländer

Die roten Zeilen sind Mitteiungen der Medien über die Konferenz der Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer am 8. Oktober 2004 in Berlin. Sie zeigen eindrucksvoll die Inkompetenz dieses Forums in vielen Fragen.

Der regierende SPD-Bürgermeister von Berlin teilt mit, daß die dort tagenden Ministerpräsidenten beschlossen haben, die neue Rechtschreibung am 1. August 2005 "verbindlich" zu machen. Allerdings werden die offenkundigen Fehler vorher behoben.

Die Ministerpräsidenten haben damit unter Beweis gestellt, daß es in Deutschland keine Demokratie mehr gibt. Sie benutzen ihre Macht, um "Entscheidungen" gegen die überwältigende Mehrheit des Volkes herbeizuführen, die die sogenannte Rechtschreibreform ablehnt und ihre Beseitigung fordert. Sie vollenden in ihrer Handlungsweise eine Diktatur.

Der Nachsatz über die vorherige Behebung der offenkundigen Fehler ist eine Bankrotterklärung der Sprachkenntnisse der Ministerpräsidenten.

Sollte dieses Vorhaben ernstgemeint sein, was bliebe denn dann von der Rechtschreibreform übrig? Nichts. In Tausenden Beiträgen wurde von Tausenden kompetenten Mitgliedern unserer Sprachgemeinschaft in den letzten 8 Jahren der Beweis erbracht, daß die sogenannte Reform in keinem Punkt eine Verbesserung bringt, sondern in ausnahmslos allen Punkten das völlige Sprachchaos gebracht hat. Die "Behebung offenkundiger Mängel" ist somit ein unnützer Arbeitsaufwand. Die Rückkehr zur nichtreformierten Rechtschreibung erfüllt diesen Zweck schneller, besser, unkomplizierter und ohne die Verursachung neuer Kosten.

Die Ministerpräsidenten erweisen sich als unfähig, das zu erkennen. Sie beweisen ihre Inkompetenz sowohl in sprachlicher als auch in ökonomischer Hinsicht. Den permanenten und intensiven Argumentationen über die Sparnotwendigkeiten in unserem Land wird damit die Wirksamkeit entzogen. Die Politik wird unglaubwürdig.

Die Ministerpräsidenten haben beschlossen, daß "die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 bei Schulen und Behörden verbindlich wird."

Mit dieser Formulierung wird dokumentiert, daß die Ministerpräsidenten die Teilung des Volkes in zwei Lager vorantreiben:

Die Ministerpräsidenten beweisen mit diesem Vorgehen, daß sie kein Interesse an der Pflege und der Erhaltung des Kulturgutes Sprache haben, daß notwendige Kenntnisse über den Zusammenhang von Volk und Sprache nicht vorhanden sind und daß, bewußt oder unbewußt, für die Zerstörung des Volkes gearbeitet wird.

Die Ministerpräsidenten haben beschlossen, daß die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 "in Kraft tritt".

Das soll heißen, daß die Sprache per Verwaltungsakt, per Gesetzgebung, reguliert werden soll. Hierzu muß wiederholt festgestellt werden, daß der Staat weder Rechte noch Pflichten für die gewaltsame Veränderung der Rechtschreibung besitzt, daß ihm die Zuständigkeit dafür fehlt. Die geübte Praxis, im Rahmen von Geheimsitzungen einer Reihe von nicht durch das Volk legitimierten Sprachrevoluzzern andere als die historisch gewachsenen Rechtschreibregeln auszuarbeiten und ihre Einführung ohne Volkslegitimation voranzutreiben, dem Volk also eine andere Schriftsprache aufzwingen zu wollen, ist grundgesetzwidrig.

Ministerpräsidenten, die das zu ignorieren versuchen, beweisen ihre politische Inkompetenz, es fehlen elementare Grundkenntnisse über das Staatswesen.

Man darf jedoch voraussetzen, daß die Ministerpräsidenten der Länder dies alles wissen. Wenn sie dennoch wie oben beschrieben handeln, offenbart das bewußten und vorsätzlichen Machtmißbrauch zum Nachteil des deutschen Volkes, zum Nachteil der deutschen Sprachkultur, zur Befriedigung der Profitinteressen der deutschen Medienkonzerne.

Ist das das politische Image
der demokratisch legitimierten Vertreter unseres Volkes?

Aufgrund vieler Zuschriften zu diesem Beitrag, die ich nicht alle einzeln beantworten will, sehe ich mich zu folgender Ergänzung veranlaßt.

Müssen wir jetzt gehorchen, weil die Ministerpräsidentenkonferenz einen solchen Beschluß gefaßt hat?

Nein, wir müssen nicht. Niemand muß. Weder im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland noch in anderen Gesetzen ist verankert, daß der Staat zuständig ist, Rechtschreibregelwerke "zu erlassen". Es gibt kein Gesetz über die Verwaltung oder die administrative Veränderung der deutschen Sprache. Sprache ist nicht administrierbar. Was mit diesem Beschluß demonstriert wird, ist ein Gewaltakt am Volk und ein Einschüchterungsversuch des ganzen Volkes.