bearbeitet: 07.02.2022     
ergänzt: 11.03.2022     
Weitere Ergänzungen bei Erfordernis     

Über den Umgang mit dem Leitfaden in den Ministerien

Am 08.01.2022 habe ich die Analyse zum "Leitfaden für genderneutrale Sprache" der Medizinischen Hochschule Brandenburg als eingeschriebene Sendung an die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Frau Britta Ernst, gesendet. Dafür hatte ich mich entschieden, weil ich der Überzeugung bin, daß der Umgang mit unserer Muttersprache im Grunde eine Bildungsfrage ist. Mein Anschreiben an Frau Ernst hatte folgenden Wortlaut:

Strausberg, 08.01.2022

Dr. Manfred Pohl
August-Bebel-Straße 52
15344 Strausberg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg

Ministerin Frau Britta Ernst

Betreff: Ein Leitfaden für gendergerechte Sprache

Sehr geehrte Frau Ernst,

an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane mit Sitz in Neuruppin gibt es eine kleine Gruppe Hochschulangehöriger, die sich zum Ziel gesetzt hat, die deutsche Sprache zu verändern, ohne dazu auch nur über die mindesten fachlichen und sprachwissenschaftlichen Voraussetzungen zu verfügen. Die Gruppe hat einen sogenannten "Leitfaden für gendergerechte Sprache" ausgearbeitet, der als Senatsbeschluß deklariert wird, mit dem alle Hochschulangehörigen zur Umsetzung des Leitfadens verpflichtet werden sollen. Ich erlaube mir dazu die Bemerkung, daß man zu einer Sprache weder für die Allgemeinheit verbindliche Beschlüsse fassen, noch gesetzliche Bestimmungen erlassen kann.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden so viele sprachliche Fehler und Irrtümer und auch substantielle Defizite im gesellschaftspolitischen Denken seiner Verfasser, daß es nicht möglich sein wird, ihn ohne die tiefgreifende Zerstörung der Klarheit unserer Muttersprache, ihrer Orthographie sowie ihrer Grammatik und ohne den vollständigen Verlust ihrer Schönheit zu realisieren.

Ich habe zu diesem Leitfaden eine Analyse angefertigt, in der seine völlige Unbrauchbarkeit im Detail nachgewiesen wird. Bei der Ausführung dieser Arbeit habe ich die Überzeugung gewonnen, daß der Leitfaden für jeden Menschen deutscher Muttersprache, der unsere Sprache mit Stolz spricht und schreibt, eine Provokation ist.

Die Analyse habe ich am 20.12.2021 auf mein Internetportal gesetzt (Verweis unten) und an die Hochschule gesendet, verbunden mit der im Anschreiben ausgesprochenen Hoffnung, daß sie allen Hochschulangehörigen in der gleichen Weise wie der Leitfaden zur Kenntnis gebracht wird. Eine Antwort der Hochschule hatte ich dabei vorausgesetzt.

Nach meinem Abwarten über die Feiertage ist bis heute eine Reaktion der Hochschule ausgeblieben. Deshalb habe ich mich entschlossen, Ihnen die Analyse zur Verfügung zu stellen, verbunden mit der Bitte an Sie, Ihren Einfluß auf die Verhinderung der Zerstörung der deutschen Sprache, eines bedeutenden Kulturgutes der Völker deutscher Muttersprache, geltend zu machen.

Ich halte es für geboten, den sogenannten "Leitfaden" aus dem Verkehr zu ziehen und an seiner statt für den kulturvollen und regelkonformen Umgang mit unserer Sprache der Mehrheit der Mitglieder der Sprachgemeinschaft, im konkreten Fall den Angehörigen der Hochschule, zu vertrauen. Eines Senatsbeschlusses, mit dem die Beschädigung unserer Sprache verpflichtend festgelegt werden soll, bedarf es dazu nicht.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Manfred Pohl

E-Mail unipohl@aol.com
Netz: www.unipohl.de
Telefon 03341 3064263
Adresse der Analyse im Internet:
http://hauptplatz.unipohl.de/MHBLeitfadenAnalyse.pdf

Am 19.01.2022 erhielt ich aber die Antwort, daß mein Anliegen zuständigkeitshalber an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg abgegeben worden ist. Der Umgang mit der deutschen Sprache ist demnach keine Bildungsfrage, sondern eine Frage der Wissenschaft. Gut, dann betrachte ich das eben so. Die Abgabe des Anliegens ist zunächst in dem Sinne beruhigend, daß es nicht schon im Bildungsministerium ausgesondert wurde.

Nun warte ich auf die Reaktion des neuen als verantwortlich befundenen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Es ist ja noch ein wenig Zeit, so fasse ich mich in Geduld.

17.02.2022

Bis zum 17.02.2022, nach einem Monat also, habe ich vom Wissenschaftsministerium keine Bestätigung der Übergabe und auch keine Antwort erhalten. Deshalb habe ich mit nachfolgendem Schreiben per E-Mail nachgefragt.

Strausberg, 17.02.2022

Dr. Manfred Pohl
August-Bebel-Straße 52
15344 Strausberg
Tel. 0172 4672639

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Brandenburg

Ministerin Frau Dr. Manja Schüle

Analyse des Leitfadens für genderneutrale Sprache
der Medizinischen Hochschule Brandenburg


Sehr geehrte Frau Doktor,

die Absicht des nachfolgenden Schreibens an Sie besteht darin, den Verbleib der von mir verfaßten Analyse eines Leitfadens für genderneutrale Sprache, der an der Medizinischen Hochschule Brandenburg als Senatsbeschluß ausgegeben wurde, zu ergründen. Der Leitfaden wurde unter der hier unterlegten Adresse auf dem Internetportal der Hochschule veröffentlicht.

Ich hatte diesen Leitfaden analysiert, weil er insgesamt eine sprachwissenschaftliche und gesellschaftspolitische Fehlleistung der Autoren ist, so daß er nicht als Handlungsgrundlage verwendet werden kann. Schon gar nicht kann man den Leitfaden als verbindlichen Beschluß für alle Hochschulangehörigen deklarieren.

Diese Analyse des Leitfadens habe ich am 19.12.2021 auf mein Internetportal www.unipohl.de gesetzt und sie gleichzeitig per E-Mail an die Autorengruppe der Hochschule gesendet (gleichstellung@mhb-fontane.de), verbunden mit der erklärten Hoffnung, daß sie den Angehörigen der Hochschule in gleicher Weise wie der Leitfaden zur Kenntnis gebracht wird.Am 22.12.2021 habe ich eine kurze Notiz zum Vorgang auf meiner Facebook-Adresse eingetragen.

Wegen des Ausbleibens einer Antwort der Hochschule habe ich die Analyse des Leitfadens zusammen mit einem Anschreiben als eingeschriebenen Brief an die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Frau Britta Ernst, gesendet. Im Anschreiben hatte ich die Bitte um Einflußnahme auf die Verhinderung der nachhaltigen Zerstörung der deutschen Sprache geäußert.

Am 19.01.2022 hat mir die Mitarbeiterin des Bildungsministeriums, Frau Julia Nehrkom, mitgeteilt, daß mein Anliegen zuständigkeitshalber zur weiteren Veranlassung an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg abgegeben wurde.

Bis dato ist mir von Ihnen die Überstellung der Angelegenheit an Ihr Ministerium nicht bestätigt worden. Ich bitte Sie, dies nachzuholen und mich dabei anlaßbezogen zu unterrichten, in welcher Weise Sie beabsichtigen, sich zur genannten Analyse zu äußern.

Abschließend bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Sie den vorliegenden E-Mail-Text als ausreichend offiziell ansehen oder den schriftlichen Versand per Post bevorzugen. Im letzteren Fall würde ich die entsprechende Vorgehensweise nachholen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Pohl

11.03.2022

Am 09.03.2022 erhielt ich nun eine Antwort vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Ministerin hat ihre Mitarbeiterin, Frau Antonia Hellweg, mit mit der Bearbeitung beauftragt. Sie schreibt:

...
...
...

Sehr geehrter Herr Dr. Pohl,

ich nehme Bezug auf die Abgabenachricht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 19. Januar 2022 sowie auf Ihre E-Mail an Frau Ministerin Dr. Schule vom 17. Februar 2022. Ich bin gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) ist eine von dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) staatlich anerkannte Hochschule, §§ 83 ff. Brandenburgisches Hochschulgesetz. Aus diesem Grund wurde Ihr Anliegen an uns abgegeben.

Hochschulinterne Leitlinien wie hier zur Umsetzung geschlechtergerechter Sprache an der MHB bedürfen nicht der Zustimmung des MWFK. Als staatlich anerkannte Hochschule untersteht die MHB der Rechtsaufsicht des MWFK. Die Ausübung der Rechtsaufsicht gegenüber der MHB dient der Sicherung der für die Anerkennung als staatliche Hochschule maßgeblichen Kriterien, die wiederum die Gleichwertigkeit von Studium, Lehre und Forschung an der MHB im Vergleich mit staatlichen Hochschulen gewährleisten. Dies zugrunde gelegt, ist der Leitfaden für gendemeutrale Sprache der MHB rechtsaufsichtlich durch das MWFK nicht zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Hellweg
...
Dieses Dokument wurde am 09. März 2022 durch Frau Antonia Hellweg elektronisch schlussgezeichnet.

Was sagt nun dieses Schreiben aus?

Zunächst ist ganz allgemein zu erkennen, daß an keiner Stelle des Schreibens eine Aussage zur Sache, heißt, zum gesellschaftpolitischen und zum sprachwissenschaftlichen Anliegen der Analyse, gegeben wird. Das Schreiben hat zum vorgetragenen Problem keinen Inhalt, es kann deshalb nicht als eine verwendbare Antwort angesehen werden.

Aus dem ersten Absatz des Schreibens kann ich entnehmen, daß das MWFK vom MBJS meine Analyse erhalten hat. Das kann man als Eingangsbestätigung bewerten, eine Bestätigung, die ich aus Gründen der postalischen Korrektheit auch ohne eine gesonderte Nachforderung an Frau Dr. Schüle erwartet hatte.

Im zweiten Absatz erfahre ich dann den Grund für die Übergabe des Problems zwischen den Ministerien. Es gibt also eine Zuständigkeit des MWFK für die Hochsschulen des Landes. Diese Strukturaufklärung nehme ich gern zur Kenntnis.

Der dritte Absatz, der ebenfalls keine Ausführungen zur Sache enthält, offenbart nun aber einige erhebliche Unklarheiten, die ich nicht übersehen kann. In meiner Analyse des Leitfadens der MHB hatte ich festgestellt, daß durch die Autoren des Leitfadens der MHB in signifikanter Weise rechtliche Probleme mißachtet werden, indem der Leitfaden als Senatsbeschluß in Umlauf gebracht wurde, zu dessen Einhaltung alle Hochschulangehörigen verpflichtet werden sollen. Es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage, die solche Festlegungen für den Umgang mit der deutschen Sprache zuläßt. Diese Festlegungen sind unzulässig. Das Ministerium unterläßt also vorsätzlich seine Rechtsaufsichtspflicht mit der Behauptung, daß "der Leitfaden für genderneutrale Sprache der MHB rechtsaufsichtlich durch das MWFK nicht zu beanstanden" sei. Dies läßt die Vermutung zu, daß weder der Leitfaden noch die von mir angefertigte Analyse im MWFK bekannt sind. Da die Analyse aber, wie im Schreiben bestätigt, daselbst schriftlich vorliegt, muß davon ausgegangen werden, daß sie nicht gelesen wurde. Die Zuwiderhandlungen gegen die rechtlichen Grundsätze wären anderenfalls nicht übersehen worden.

Es ist ferner auch nicht zu verstehen, daß ein Ministerium, dessen Zuständigkeit auch für die Kultur festgeschrieben ist, ablehnt, Verantwortung für ein hohes Kulturgut unseres Volkes, die deutsche Sprache, zu übernehmen, stattdessen "nicht zu beanstanden" hat, daß dieses Kulturgut mit Hilfe der Durchsetzung solcher "Leitfäden" Schaden nimmt, weil durch solche Vorgehensweisen die Grammatik und die Orthographie der deutschen Sprache in Trümmer gelegt wird.

Es ist an dieser Stelle auch festzuhalten, daß die von mir angefertige Analyse die Auffassungen der großen Mehrheit der Sprachgemeinschaft widerspiegelt. Deshalb muß man zur Arbeitsweise des MWFK die Frage stellen, ob das Handeln der Ministerin, Frau Dr. Schüle, und der Mitarbeiter im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur durch die Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung bestimmt wird, oder ob den Bestrebungen einer aggressiv auftretenden Minderheit, die demokratischen Prinzipien zu unterlaufen, stattgegeben werden soll. Im letzteren Falle ergäbe sich die nicht widerlegbare Feststellung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur handelt gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung.

Alle diese Fragen werden, wie ich vermute, durch das MWFK nicht mehr beantwortet werden, da das Dokument, wie im Schreiben unten angegeben, durch Frau Hellweg am 09.03.2022 "elektronisch schlussgezeichnet" wurde. Die bestehenden Probleme sollen also nicht mehr behandelt, sollen totgeschwiegen werden, Kritiken sollen auf höchster Ebene des Landes Brandenburg bewußt mit erklärtem Vorsatz unterdrückt werden. Es bleibt deshalb keine andere Option, als diese Verfahrensweise der breiten Öffentlichkeit unseres Landes zur Kenntnis zu bringen.