bearbeitet: 12.04.2013    
Analyse vom: 17.04.2013    
Ergänzung vom 06.07.2018    

Die grausame Verstümmelung einer wichtigen gesetzlichen Bestimmung:

Ist das noch eine Straßenverkehrsordnung?

Am 28.03.2013 hatte ich an buergerinfo@BMVBS,bund.de geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn die Straßenverkehrsordnung nach den Vorgaben des Bundesjustizministeriums in der vorgeschlagenen Weise (sogenannte "geschlechterneutrale Formulierungen") umformuliert wird, riskieren Sie, daß man sie nicht mehr ernst nimmt. Die meisten Deutschen empfinden diese Schreib- und Sprechweise als Karikatur, als Verunglimpfung. Die Straßenverkehrsordnung wird der Lächerlichkeit preisgegeben. Es wird ein Satireblatt daraus gemacht. Es ist geboten zu überlegen, ob man das für ein so wichtiges gesetzliches Dokument verantworten kann.
Mit ernstem Bedenken
Dr. Manfred Pohl

Nun ist das "Werk" in Kraft. Seit 1. April. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Der Spiegel hat das Thema unter www.spiegel.de behandelt:


Ab jetzt nur noch "Mofa Fahrende"

Endgültig Schluss macht die neue Straßenverkehrsordnung aber mit der angeblichen Geschlechterdiskriminierung: Die Vorschriften sind nun "an das Erfordernis der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern" angepasst, heißt es in der Begründung zu dem Verordnungsentwurf.

Im Gesetzestext ist deshalb zum Beispiel nicht mehr von "Fußgängern" die Rede, sondern von "zu Fuß Gehenden". Auch "Mofa Fahrende" tauchen nun auf, und aus "Fahrzeugführer" wurden "Fahrzeugführende". Diese geschlechterneutrale Formulierung erklärt eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums auf www.süddeutsche.de, "ist für Gesetzgebungsverfahren bereits seit geraumer Zeit vorgeschrieben".

Aha! Die Sprache gehört also jetzt nicht mehr dem Volk, sondern der Justiz, sie wird "vorgeschrieben".

Aber was ist nun dadurch besser geworden? Bei "Fußgänger" war alles klar. "Die Fußgänger" sind nach normalem Verständnis der deutschen Sprache - sowas fehlt aber unseren Politikern - Männer und Frauen. "Die zu Fuß Gehenden" sind auch Männer und Frauen, nur in einem völlig verpfuschten Deutsch. Will man nun einen konkreten Fußgänger benennen, hat man zur Unterscheidung den Artikel: "Der zu Fuß Gehende" oder "die zu Fuß Gehende". Das ist also auch nicht "geschlechterneutral", nur sieht man es an den Morphemen nicht. Vorher war es viel klarer: "Der Fußgänger" und "die Fußgängerin". Und daß das grammatische Genus eines Begriffes mit dem biologischen Geschlecht des Begriffsträgers überhaupt nichts zu tun hat, erklären Sprachwissenschaftler seit vielen Jahren. Bei den Politikern finden sie kein Gehör. Können sie auch nicht, denn die verstehen kein Deutsch, wie man sieht. Außerdem hat man bei der Umformulierung völlig außer acht gelassen, daß ein zu Fuß Gehender etwas anderes ist als ein Fußgänger.

Weiter aus dem Spiegel:


Den Auto Club Europa (ACE) ärgert diese Anpassung offenbar. Verkehrsminister Peter Ramsauer habe wohl "kurzerhand einen Studienabbrecher im Fach Germanistik" zur Ausformulierung der StVO engagiert, mutmaßt Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE, in einer Pressemitteilung.

Als "Manifest zur Gleichbehandlung der Geschlechter" betitelt der ACE spöttisch die neuverfasste Verkehrsordnung. Ramsauer, so heißt es weiter, sei dabei nicht mal richtig konsequent gewesen: Immer noch ist in den Paragrafen stur von "Polizeibeamten" die Rede - ein Affront gegen alle Polizistinnen.

Dazu ist keine Erklärung mehr nötig. Nicht zufällig scheint mir dieses neue "Werk" am 1. April in Kraft gesetzt worden zu sein. Ein Hoch der politischen Volksverdummung! Zum Glück wird es beim Versuch der Verdummung bleiben. Denn die Masse der Deutschen wird niemals so reden. Da wird es wie bisher Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger geben.

Es gibt so viele kluge Deutsche. Warum nur werden wir von den Dümmsten regiert?



Analyse vom 17.04.2013

Nun habe ich die Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013 genau gelesen. Dabei ist ein sehr bedenkliches Bild von der Art und Weise entstanden, in der die Überarbeitung ausgeführt wurde. Die sachlichen Änderungen in der überarbeiteten Fassung sind geringfügig. Jedoch mit den sprachlichen Änderungen, mit denen eine angebliche sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern erreicht werden soll, hat man eine solche Verstümmelung eingebracht, mit der die Glaubwürdigkeit der Ordnung und der Respekt vor ihr in der Bevölkerung im Grundsatz ruiniert worden sind. Man muß bedenken: Es gibt in Deutschland geschätzte 54 Millionen Fahrerlaubnisinhaber, das sind etwa 85% aller Erwachsenen. Sie alle müssen sich intensiv mit dieser Ordnung befassen, um die Abläufe im Straßenverkehr sicher beherrschen zu können, und sie müssen sich auf den Text dieser Ordnung vollständig verlassen können. Nach der Überarbeitung ist das nicht mehr gewährleistet. An vielen Textstellen wurden Veränderungen vorgenommen, an anderen wiederum nicht, so daß nun zwei unterschiedliche Sprachkonzepte eingearbeitet wurden, von denen aber eines völlig unsinnig und irreführend ist. Dadurch entstehen Zweifel und unlösbare rechtliche Probleme bei der Anwendung der StVO. Nachfolgend betrachte ich die wesentlichen Probleme im einzelnen und füge am Ende den Zugriff auf eine Datei an, in der die Änderungen detailliert aufgelistet sind.

Die Ersetzungen

An 111 Textstellen wurden die Begriffe Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeugführer, Verkehrsteilnehmer, Reiter und mehrere andere durch die Begriffe "zu Fuß Gehender", "Rad Fahrender", "Fahrzeug Führender", Teilnehmender am Verkehr", "Reitender" und weitere ersetzt. Das Ersetzen erfolgte auf der Grundlage einer gerichtlichen Festlegung über sogenannte "geschlechterneutrale" Formulierungen. Da aber sicher einigen Ausarbeitern der StVO selbst aufgefallen ist, welch unsäglicher Unsinn mit dem Ersatz der Nomen durch Partizipien betrieben wird, greift man an vielen Stellen zu den gleichfalls unbrauchbaren Formulierungen wie "wer zu Fuß geht" oder "wer ein Fahrzeug führt". Unbrauchbar sind diese Formulierungen, weil sie verwaschen und unkonkret sind und die Personen nicht klar benennen.

Außerdem habe ich festgestellt, daß durch die Umformulierung nun auch 17 sachliche Fehler enthalten sind, bei denen durch das Ersetzen der Nomen ein fehlerhafter Bezug entstanden ist.

Zu dieser Überarbeitung stelle ich folgendes fest:

  1. Die Sprache gehört also nun nicht mehr dem Volk, sie wird juristisch festgelegt, sie wird vorgeschrieben. Diese vorgeschriebenen Sprachregelungen sind jedoch nicht vereinbar mit der Syntax und der Morphologie der deutschen Sprache. Es sind unsinnige Konstrukte, die nach dem Willen Einzelner entgegen den Auffassungen der deutschen Sprachgemeinschaft unsere Sprache massiv verunstalten und fehlerhafte Ausdrucksweisen durchsetzen sollen. Dies ist nach der gegen den Volkswillen durchgesetzten Rechtschreibreform nun schon der zweite unzulässige staatliche Eingriff in die Sprache. Wie lange will sich ein Volk das noch gefallen lassen?


  2. Die Änderungen fußen auf dem Irrglauben ihrer Urheber, das grammatische Genus eines Begriffes habe irgendeinen Bezug zum biologischen Geschlecht des Begriffsträgers. So sagt zum Beispiel der Fußgänger nichts darüber aus, ob der Genannte eine Frau oder ein Mann ist. Daß diese Zusammenlegung des grammatischen Genus mit dem biologischen Geschlecht auf sprachlicher Unbildung beruht, versuchen Sprachwissenschaftler und andere fest mit der deutschen Sprache verbundene Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens seit vielen Jahren intensiv zu erklären. Bei den Politikern geht das jedoch zum einen Ohr hinein und zum anderen unverarbeitet wieder hinaus. Offenbar weil sich dazwischen nichts befindet, das einen qualifizierten Umgang mit unserer Sprache signalisieren könnte. Politiker verstehen die deutsche Sprache nicht. Man möge nur zur Kenntnis nehmen, daß bei weiterführender Anwendung dieser sprachlichen Fehlbildung zum Beispiel eine Frau kein Mensch sein kann, weil der Mensch grammatisch maskulin ist, eine feminine Form gibt es nicht. Die Menschen sind demnach nur Männer. Auch kann dann ein Mann keine Persönlichkeit sein, weil die Persönlichkeit grammatisch feminin ist, eine maskuline Form existiert nicht. Die Persönlichkeiten sind demnach ausschließlich Frauen. Solche Überlegungen aber wollen die Urheber der Auswüchse, wie man sie in der StVO vorfindet, in ihrem populistischen Wahn der sogenannten "sprachlichen Gleichbehandlung der Frau" nicht anstellen. Lieber opfert man, weil man ja die Macht hat, die deutsche Sprache zweifelhaftem politischem Getöse im Buhlen um die Gunst der Frauen, in denen man ein großes Wählerpotential erkannt hat. Darin liegt die Ursache für das Genderdeutsch. Den Frauen hilft das jedoch wesentlich weniger als mit einer normalen, den Regeln des Deutschen entsprechenden Ausdrucksweise. Leider gibt es einige Deutsche, die den Unsinn ungeprüft mitmachen. So spricht die Kabarettistin Gerburg Jahnke in ihren Sendungen von einer "Gästin", wenn ein Gast bei ihr auftritt.


  3. Zudem ist festzustellen, daß mit dem Austausch der Nomen gegen die Partizipien die Gleichbehandlung der Geschlechter in keiner Weise "verbessert" worden ist. Denn nun gibt es "die zu Fuß Gehende" und "der zu Fuß Gehende" oder "die Reitende" und "der Reitende". Die grammatischen Genera sind also durchaus noch vorhanden, sie sind nur am Morphem wegen der Formengleichheit nicht zu erkennen. Die sogenannte Geschlechtergleichbehandlung ist also eher noch schlechter geworden. Es wäre deshalb, wenn auch unnütz, besser der Fußgänger und die Fußgängerin zu schreiben. Allenfalls gilt aber noch immer, Singular der Fußgänger, Plural die Fußgänger sind Begriffe, mit denen sowohl Frauen als auch Männer benannt werden.


  4. Die Sprachzerstörung ist aber noch umfassender. Bei den Ersetzungen ist nämlich völlig außer acht gelassen worden, daß die Nomen eine andere Bedeutung als die Partizipien haben. Zum Beispiel bin ich durch den aktuellen Umstand, die StVO genau studieren und analysieren zu wollen, ein Studierender der StVO. Bin ich aber nun auch ein Student der StVO? Ganz und gar nicht, denn ein Student ist etwas anderes als ein Studierender. Ein Student ist eine an einer Lehreinrichtung eingeschriebene Person, mit dem Ziel, ein Studium zu absolvieren und die erlangte Qualifikation durch Prüfungen und Examen zu bestätigen. Die Gendersprache versucht uns aber tagtäglich zu suggerieren, beides sei dasselbe, und so verwendet man unablässig für Student den falschen Begriff Studierender. Auf längere Dauer wird auf diese Weise das Sprachgefühl für die Unterschiede zwischen beiden Begriffen - und im Allgemeinen zwischen Nomen und Partizipien - zerstört.

Die andere Seite

An 46 Textstellen wurde das Ersetzen der Nomen durch Partizipien unterlassen. Warum das so ist, kann ich nicht feststellen. Es gibt dafür mehrere Vermutungen:

  1. Die verbliebenen Nomen sind übersehen worden. Das würde die oberflächliche und schlampige Ausführung der Überarbeitung der StVO zeigen.


  2. Die verbliebenen Nomen wurden nicht ersetzt, weil es den Beauftragten für die Umformulierungen einfach zu viel wurde und sie von dem Wunsch getragen waren zu vermeiden, daß der Gesamtcharakter des sprachlichen Stils der StVO zunehmend den Eindruck einer Karikatur, einer Glosse erweckt. Vermieden worden ist dieser Gesamteindruck jedoch nicht.


  3. Die verbliebenen Nomen wurden von der Ersetzung ausgeschlossen, weil man möglicherweise der Meinung ist, an den betreffenden Stellen seien Frauen nicht gemeint oder wirkten nicht mit. Dies wäre dann eine in der Sache ungleiche Behandlung der Frauen und wäre in höchstem Maße verwerflich.

Die Unterlassung des Ersetzens der Nomen ist jedoch unter Berücksichtigung der an anderen Stellen vorgenommenen Ersetzung nicht ohne sachliche und juristische Konsequenzen. Es ist nicht möglich, mit zwei völlig unterschiedlichen sprachlichen Konzepten innerhalb ein- und desselben Dokumentes durchgehend einheitliche Festlegungen zu treffen. Dies zu zeigen, sollen drei Beispiele genügen.

  1. Der § 25 ist überschrieben mit "Fußgänger". In den Ziffern 1 bis 5 des § 25 sind die gebotenen, heißt vorgeschriebenen Verhaltensweisen der Fußgänger in verschiedenen Verkehrssituationen festgelegt. Frauen, die sich an diese Festlegungen nicht halten, können de jure für mögliche Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil sie im Titel des Paragraphen nicht genannt wurden. Der § 25 trifft für Frauen nicht zu. Er gilt nur für Fußgänger. Das aber sind nach den sprachlichen Interpretationen der Verfasser ausschließlich Männer.


  2. Das Verkehrszeichen 259 (lfd. Nr. 33, Seite 41) ist mit "Verbot für Fußgänger" benannt. Da nach dem Sprachverständnis der Verfasser der StVO Fußgänger nur Männer sein können, dürfen Frauen dieses Zeichen ignorieren, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen.


  3. Der § 10 dürfte bei genauem Hinsehen den Protest der Frauen auslösen. Die Formulierung "…hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." bedeutet, daß nach dem Deutschverständnis der Textverfasser der StVO nur die Gefährdung der Männer auszuschließen ist. Für die Frauen, die ja angeblich mit Verkehrsteilnehmer nicht genannt sein sollen, muß diese Sicherheit nicht gewährleistet werden.

Wenn man also die deutsche Sprache verunstaltet, das zeigen die Beispiele, dann muß man sie juristisch zwingend konsequent verunstalten, weil im Falle von Nachlässigkeiten Gesetzeslücken und gesetzliche Freiräume entstehen, die nicht beabsichtigt waren. Besser jedoch wäre, sprachliche Auswüchse nach dem Willen einiger weniger, die nicht den Auffassungen der deutschen Sprachgemeinschaft entsprechen, zu vermeiden und die in jahrhundertelanger natürlicher Sprachentwicklung gewachsenen syntaktischen und morphologischen Regeln endlich zur Kenntnis zu nehmen.

Die Schlußfolgerung

Insgesamt muß festgestellt werden, daß die StVO in der Fassung vom 06.03.2013, in Kraft seit 01.04.2013, ein sprachliches, sachliches und juristisches Debakel ist. Durch ungenaue, falsche und indifferente Sprache ist sie zu einer unbrauchbaren Karikatur geworden, die den Verkehrsteilnehmern Beliebigkeit im Verhalten ermöglicht, und die die Ernsthaftigkeit der Festlegungen in Zweifel setzt. Beim Lesen der Ordnung kann man sich als Deutsch-Muttersprachler aufkommender Peinlichkeit nicht mehr entziehen. Die Wiederherstellung des im Interesse aller Verkehrsteilnehmer liegenden dringend notwendigen Respektes vor der Straßenverkehrsordnung kann nur durch eine erneute Überarbeitung erfolgen, mit der sie auf eine exakte deutsche Sprache zurückgesetzt wird, in der jegliche populistische Verunstaltung des Wortlautes unterlassen wird.

Ausführlich können die Textstellen der Verunglimpfungen im Text der StVO einerseits und der Unterlassung der Verunglimpfung andererseits hier nachgelesen werden.

Nachtrag vom 06.07.2018:

Blind, taub oder völlig inkompetent

Bereits im Jahre 2013 hatte ich mich nach der Veröffentlichung der StVO in der "überarbeiteten" Fassung an das Bundesverkehrsministerium gewandt, habe jedoch keine Antwort erhalten. Nun habe ich es noch einmal versucht.

Von: Dr. Manfred Pohl [unipohl@aol.com]
An: Buergerinfo, BMVI [Buergerinfo@bmvi.bund.de]
Datum: 30.06.2018 - 14:41 Uhr
Betreff: StVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lesen Sie meinen Beitrag unter http://www.unipohl.de/StVO.htm. Ich habe bereits vor einigen Jahren versucht, Ihre Behörde auf die darin geschilderten Probleme aufmerksam zu machen, habe jedoch nie eine Antwort erhalten. Ich bitte Sie, mir nach dem Lesen meines Beitrages mitzuteilen, ob Sie der Meinung sind, daß diese Probleme nicht existieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Pohl

Und hier ist die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium:

Von: Buergerinfo, BMVI [Buergerinfo@bmvi.bund.de]
An: Dr. Manfred Pohl [unipohl@aol.com]
Datum: 05.07.2018 - 12:20 Uhr
Betreff: Az:: L 24 - MB 9504 StVO - Geschlechtsneutrale Formulierungen

Sehr geehrter Herr Dr. Pohl,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht im Einklang mit nationalen und internationalen Vorgaben. Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs durch die Verwendung von sog. geschlechterneutralen Formulierungen beeinträchtigt würde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 - 2008 - 3060
Fax: 030 - 2008 - 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
Tag der offenen Tür am 25. und 26. August im BMVI:
Vorbeikommen, informieren, erleben!

Diese Antwort ist eine Spottschrift auf die Logik. Etwa so, als ob mir jemand auf die Frage, ob Wasser durchsichtig sei, antwortet, "dazu liegen uns keine Erkenntnisse vor, Käse schmeckt auch gut".

Es gibt drei mögliche Gründe für eine solche Antwort:
1. Der angegebene Beitrag ist nicht gelesen worden.
2. Die genannten Probleme sind nicht verstanden worden.
3. Das BMVI hat kein Interesse an der Klärung der Probleme.

Nun könnte ich ja den Tag der offenen Tür am 25. Und 26. August nutzen, um meine Bedenken persönlich vorzutragen. Ich habe aber meine Zweifel, daß dies zu besseren Ergebnissen führen würde. Wenn man schon im Schriftverkehr so unqualifizierte Antworten erhält, ist beim mündlichen Vortrag wohl schwer mit einer verantwortungsvollen Lösung zu rechnen. "Vorbeikommen, informieren, erleben!" wird sich wohl als ebensolche leere Phrase wie die Antwort auf meine Anfrage offenbaren.